Brandschutztüren-Einbau und Erneuerung
Wir montieren Ihre Feuerschutztür entsprechend der Zulassungs- und Einbauvorschrift.
Brand- und Rauchschutztüren
Grundsätzlich unterscheidet man Brand- und Rauchschutztüren, wobei eine Brandschutztür im Regelfall die Rauchschutzfunktion beinhaltet.
Die Bestimmungen der Brandschutztüren (vorbeugender Brandschutz nach DIN 4102 – Bestimmungen für Brandschutz-Türen und -Verglasungen) gelten in allen Bundesländern. Hier werden die Türen als „Feuerschutzabschlüsse“ definiert. Diese werden in Feuerwiderstandklassen unterteilt; je nach ihrer Fähigkeit, den Durchtritt des Feuers in Minuten beschrieben zu blockieren.


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